Das Polizeiradio in Boston

Die Ereignisse von Boston haben mich wieder zu einem Radiohörer gemacht. Zumindest teilweise. Ich habe gebannt dem Polizeifunk der Einsatzkräfte gelauscht. Im Internet fanden sich mehrere Streams dazu. Die Polizei hat nach einigen Stunden jedoch die Stationen gebeten, die Streams abzuschalten, um die laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden.

@LuziaTschirky stellte dann die entscheidende Frage: Wie kann man ein solches Polizeiradio verifizieren? Schande über mich, da ich mir dies nicht überlegt habe.

Also habe ich mich auf die Spurensuche gemacht. Der einfachste Weg: Direkt bei der Polizei fragen. Leider habe ich bis jetzt keine Antwort erhalten – was aber auch verständlich ist. In Boston haben sie jetzt wirklich wichtigere Probleme.

Weil auf diesem Weg keine Antwort zu erwarten war, habe ich noch einen anderen Weg gewählt. Zuerst habe ich die rechtliche Situation abgeklärt: Darf man in den USA Polizeiradio abhören? Informationen dazu finden sich im Electronic Communications Privacy Act. Man darf. Besonders schön ist der Zusatz, dass man die gewonnene Information nicht für illegale Zwecke brauchen darf.

Aus dieser Recherche wusste ich nun immerhin, dass es möglich ist, dass es sich bei den Streams um einen „richtigen“ Polizeifunk handeln kann. Danach habe ich in Funkforen nach den Frequenzen des Polizeifunks von Boston gesucht. Diese Frequenz habe ich dann mit einem Ustream-Video abgeglichen. Im Video war ein Funk-Scanner, der auf dieser Frequenz eingeschaltet war, zu sehen. Die Tonspur war identisch mit den Audiostreams auf den anderen Seiten. Natürlich hätte jemand auch einfach diesen Stream mitschneiden und ein abgeschaltetes Funkgerät zeigen können.

Als weitere Verifikation habe ich direkt Leute in Boston angeschrieben (über eine Mailingliste, die sich häufig mit Rechtsfragen beschäftigt) und diese Personen gefragt, ob sie für mich den Polizeifunk hören und das Signal mit den Audiostreams abgleichen können. Auch hier gab es Übereinstimmungen.

Damit ist für mich klar, dass im gehörten Audiostream wirklich der Polizeifunk wiedergegeben worden ist.

Whodunit – der Umgang mit Verdächtigen und Tätern

Das FBI veröffentlicht Bilder von Verdächtigen der Bombenanschläge beim Boston Marathon. Und die Medien? Die bringen diese Bilder. Schliesslich hoffen die Behörden auf Hinweise aus der Bevölkerung. Die Medien helfen gerne. Nur: Ist es überhaupt sinnvoll, die Bilder auch ausserhalb der USA, ausserhalb des Grossraumes Boston, zu veröffentlichen? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Verdächtigen in St.Gallen oder in Como aufhalten?

Wer die Gesichter der mutmasslichen Täter (es gilt noch immer die Unschuldsvermutung) interessiert, der kann die Bilder wohl ohne grosse Probleme im Internet finden. Doch auch hier wieder: Was ist die Motivation dahinter? Eine mögliche Erklärung ist, dass mit solchen Bildern dem Bösen, dem Unvorstellbaren, ein Geischt gegeben wird. Ähnliche Diskussionen führten wir in der Redaktion übrigens schon bei Anders Breivik.

Bilder und Beschreibungen von Tätern fördern immer auch Vorurteile. War der Täter ein tätowierter Rechtsextremist? Eine Asylsuchende aus dem nordafrikanischen Raum? Spannend wäre folgendes Experiment: Bei allen Straftaten wird Alter, Geschlecht und Nationalität nur noch dann genannt, wenn diese Attribute einen Zusammenhang mit der Tat haben. Ein Raser wird zum Beispiel nicht durch seine Nationalität oder sein Alter zum Raser. Und ob ein Mörder nun 20 oder 35 Jahre alt ist, tut eigentlich nichts zur Sache.

Update: Wie gefährlich es ist, die Bilder und Namen von mutmasslichen Tätern zu bringen, hat sich bei den Anschlägen in Boston wieder einmal gezeigt. Eine der grössten Schweizer Zeitungen hatte einen halben Tag lang nach einem völlig anderen „Täter“ gefahndet. Mit Bild. Und Name. Und auch wenn dieser Artikel nun gelöscht worden ist, ist er über den Cache noch immer auffindbar. Gerne erinnere ich bei dieser Gelegenheit an Richard Jewell.